• Begleitung bei der Optimierung von Arbeitssicherheits-Konzepten mithilfe von Lösungen für individuelle Branchen, für einzelne Unternehmensgruppen und Standardlösungen (unternehmensübergreifende Lösungen)
  • Erinnerung an gesetzliche Anforderungen sowie geltende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und wichtige Regeln
  • Festlegung von quantitativen und qualitativen Zielen
  • Organisation der Sicherheit am Arbeitsplatz, Aufgabenverteilung und Kompetenzen
  • Ermittlung besonderer Gefahren im Unternehmen
  • Massnahmen zur Verbesserung der Gefahrensituation am Arbeitsplatz und zur Einbeziehung der Arbeitnehmer
  • Festlegung von Massnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes im Unternehmen
  • Nachverfolgung des Fortschritts bei der Erreichung der gesetzten Ziele
  • Prüfung der Wirksamkeit der am Arbeitsplatz umgesetzten Massnahmen (Berichte, Analysen, Einhaltung von Fristen)
  • Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz